AGB

1. Angebot und Preise

1.1. Angebote der Blumenweg SET GmbH erfolgen, sofern ihre Gültigkeitsdauer nicht ausdrücklich vermerkt ist, freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs.

1.2. Alle Preise verstehen sich exkl. Transportkosten und Verpackung.

1.3. An allen Zeichnungen, Entwürfen, Kostenvoranschlägen behält sich Blumenweg SET GmbH das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen werden dem Empfänger persönlich anvertraut und dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Blumenweg SET GmbH weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden. Auf ihr Verlangen sind sie ihr zurückzugeben.

1.4. Installationsplanungen, die auf Verlangen des Interessenten besonders erstellt werden müssen, können verrechnet werden, wenn kein entsprechender Lieferauftrag erteilt wird.

1.5. Einkaufsbedingungen des Bestellers oder Abänderungen dieser Verkaufs und Lieferbedingungen sowie alle sonstigen Vereinbarungen sind für die Blumenweg SET GmbH nur soweit verbindlich, als diese von ihr schriftlich anerkannt wurden.

2. Bestellungen

2.1. Durch Erteilung der Bestellung anerkennt der Besteller diese Lieferbedingungen.
2.2. Hat der Besteller eine Bestellung aufgegeben und die Blumenweg SET GmbH sie bestätigt, so können Abänderungen oder Annullierungen nur noch in beidseitigem Einverständnis erfolgen. Bei Spezialanfertigungen sind Abänderungen oder Annullierungen ausgeschlossen.

2.3. Auf Abruf bestellte Ware muss innert der festgelegten Abruffrist abgenommen werden. Wird diese Frist überschritten, besteht die Berechtigung zur Fakturierung.

3. Lieferfristen

3.1. Die Lieferfristen werden nach bestem Vermögen eingehalten. Eventuelle Ersatzansprüche wegen Terminüberschreitung können nicht anerkannt werden.

4. Anlieferung

4.1. Die Blumenweg GmbH bestimmt die Art des Versandes. Sie ist berechtigt, die Ware in Teillieferungen auszuliefern.

4.2. Sämtliche Lieferungen erfolgen an die angegebene Lieferadresse des Bestellers. Befindet sich die Lieferadresse in einem Land mit höheren Transportkosten als das Land der Rechnungsadresse, werden die vollen Transportkosten verrechnet. Mehrkosten für Expressgut, Luftfracht oder Boten werden in jedem Fall gesondert verrechnet.

4.3. Die Auslieferungen erfolgen ebenerdig oder auf Rampe. Der Empfänger stellt die zum Ausladen notwendigen Personen auf seine Kosten zur Verfügung.

4.4. Es gilt die Unterschrift eines Arbeitnehmers des Empfängers als Bestätigung dafür, dass die Sendung vollständig und frei von sichtbaren Schäden ist. Die Ware reist auf Gefahr und Risiko des Empfängers.

5. Verpackung

5.1. Einwegkartons werden verrechnet.

5.2. Kisten und Paletten werden bei Nichtretournierung innert Monatsfrist voll fakturiert.

5.3. Die Entsorgung von Verpackungsmaterial geht zu Lasten des Empfängers.

6. Mustersendungen

6.1. Ausnahmsweise werden Muster für höchstens 60 Tage zur Verfügung gestellt. Innert dieser Zeit nicht retourniertes Material wird verrechnet. In jedem Fall werden Muster verrechnet, die vom Empfänger abgeändert oder beschädigt wurden.

6.2. Muster, die auf Verlangen des Interessenten besonders angefertigt werden müssen, werden verrechnet, wenn kein entsprechender Lieferauftrag erteilt wird.

7. Masse und Konstruktionsänderungen

7.1. Von Abbildungen, Gewichten, Masstabellen oder sonstigen derartigen Angaben kann abgewichen werden, sofern sich dies als zweckmässig erweist.

8. Rücksendungen

8.1. Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung und franko angenommen. Es werden nur originalverpackte Katalogprodukte zurückgenommen. In jedem Fall wird ein Unkostenbeitrag verrechnet.
Beschädigtes Material wird nicht gutgeschrieben. Allfällige Instandstellungsarbeiten werden zu Selbstkosten verrechnet. Fehlende Teile wie Befestigungsmaterial, Originalverpackung usw. werden verrechnet.

8.2. Ware, deren Verkaufsdatum (Rechnung der Blumenweg SET GmbH) weiter als 6 Monate zurückliegt, kann nicht mehr zurückgenommen werden.

8.3. Spezialanfertigungen sowie abgeänderte Standardmodelle (Farbe oder Ausführung) werden nicht zurückgenommen.

9. Reklamationen
9.1. Minder- oder Falschlieferungen sowie Mängel können nur innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft der Lieferung schriftlich beanstandet werden.
9.2. Transportschäden müssen unverzüglich bei Blumenweg SET GmbH angemeldet werden. Zu spät beanstandete Transportschäden können nicht mehr bearbeitet werden. Die Verpackung muss zur Begutachtung bereitgehalten werden. Bei „ex-Werk“-Lieferungen sind Transportschäden beim Spediteur direkt anzumelden.

10. Garantie

10.1. Die Garantie für Geräte beträgt zwei Jahre nach erfolgter Ablieferung und beschränkt sich während dieser Frist auf auftretende Mängel die nachweisbar auf Material-, Ausführungs- oder Konstruktionsfehler seitens der Hersteller zurückzuführen sind.

10.2. Jede weitere Garantie- oder Schadenersatzleistung ist ausgeschlossen. Insbesondere werden keine Kosten für die Demontage und Wiedermontage von Geräten oder deren Bestandteile sowie für irgendwelche andere Folgeschäden übernommen.

10.3. Ebenso wird keine Garantie für Material geleistet, an welchem durch den Besteller oder Dritte Änderungen oder Reparaturen vorgenommen, oder wenn die Montage- oder Betriebsvorschriften der Hersteller nicht eingehalten worden sind.

10.4. Von der Garantie ausgeschlossen sind auch Geräte, welche nach Konstruktionen oder Modellen des Bestellers hergestellt werden, sofern Schäden auf Konstruktionsfehler zurückzuführen sind.

10.5. Jegliche Garantie setzt im übrigen voraus, dass das defekte Material verpackt, franko, an Blumenweg SET GmbH, Rothenburg zugestellt wird.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Blumenweg SET GmbH. Der Käufer erklärt hiermit sein Einverständnis zur Eintragung des Eigentumvorbehaltes an seinem Wohnsitz.

11.2. Der Käufer trifft geeignete Massnahmen, damit der Eigentumsanspruch der Blumenweg SET GmbH weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.

12. Zahlungsbedingungen

12.1. Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne jeden Abzug zahlbar. Andere Zahlungsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.

13. Nebenabreden

13.1. Andere Vereinbarungen als diese Lieferbedingungen sowie Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

14. Submissionen

14.1. Die Blumenweg SET GmbH -Lieferbedingungen gehen, wenn sie in Widerspruch mit Submissionsbestimmungen stehen, diesen vor.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1. Ausschliesslicher Erfüllungsort für den Käufer und für die Blumenweg SET GmbH ist Rothenburg (Schweiz) und zwar auch dann, wenn Lieferungen franko, cif, fob ähnliche Klauseln vereinbart sind.

15.2. Gerichtsstand ist Rothenburg (Schweiz). Die Blumenweg SET GmbH behält es sich jedoch vor, den Vertragspartner nach ihrer Wahl auch an dessen Wohnsitz/Sitz oder an einem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

16. Anwendbares Recht

16.1. Die Rechtsbeziehung mit der Blumenweg SET GmbH unterstehen schweizerischem Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf („Wiener Kaufrecht“) ist ausgeschlossen. Soweit die vorliegenden AGB keine speziellen Regelungen enthalten, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so sind die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

17. Vorgezogene Recycling-Gebühr (vRG)

17.1. Der vorgezogene Entsorgungsbeitrag (VEB) wird in der Folge als vRG als eingebürgerter Begriff bezeichnet.

17.2. Die Tarife und Gerätelisten sind bei der Stiftung Licht Recycling Schweiz SLRS erhältlich respektive unter www.slrs.ch einzusehen. Die Tarife sind gesamtschweizerisch einheitlich und unterliegen der vom SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) veröffentlichten Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV).

17.5. Das aktuelle Informationsblatt vom 1. Juni 2005 ist unter www.seco.admin.ch erhältlich.

17.6. Die von der VREG betroffenen Produkte sind mit der durchkreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Preisanpassungen infolge Tarifänderungen sind vorbehalten.

Rothenburg 2009